Abwassergebühr

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Frau Sylvia Hellwig
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
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Telefax: 04261 71253
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Allgemeine Informationen

Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

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