Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Abwassergebühr
Ansprechpartner/in
Frau Sylvia Hellwig | |
Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71153 Telefax: 04261 71253 E-Mail: sylvia.hellwig@rotenburg-wuemme.de |