Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen
Abwasserbeseitigungseinrichtun
Ansprechpartner/in| Frau Sylvia Hellwig | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71153 Telefax: 04261 71253 E-Mail: sylvia.hellwig@rotenburg-wuemme.de | |
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben