Anliegerbescheinigung

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Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
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Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt

über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder

Ausbauleistung

Allgemeine Informationen

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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