Für die Entgegennahme der Gaststättenanzeige, deren Prüfung und die Weiterleitung der Daten an die anderen Fachverwaltungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühr einer Gaststättenanzeige für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken beträgt 30€ für das Anbieten von Speisen und alkoholhaltigen Getränken 45€.
Für die Gewerbezentralregisterauskunft und den Antrag auf ein Führungszeugnis sind bei deren Antragstellung jeweils 13€ entrichten.
