Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Ansprechpartner/in
Einwohnermeldeamt | |
Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-136 Telefax: 04261 71-299 E-Mail: einwohnermeldeamt@rotenburg-wuemme.de | Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
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