Bestattung von Amts wegen

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Rotenburg
Frau Alina Brandes
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71134
Telefax: 04261 71300
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Verstobene innerhalb von acht Tagen beigesetzt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) kümmert sich dann um eine Bestattung, wenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind oder diese nicht in einer angemessenen Zeit ermittelt werden können. Das Ordnungsamt führt in diesen Fällen im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme die Bestattung durch. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Erben oder von den vorhandenen Bestattungspflichtigen erstattet werden.

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