Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Verstobene innerhalb von acht Tagen beigesetzt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) kümmert sich dann um eine Bestattung, wenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind oder diese nicht in einer angemessenen Zeit ermittelt werden können. Das Ordnungsamt führt in diesen Fällen im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme die Bestattung durch. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Erben oder von den vorhandenen Bestattungspflichtigen erstattet werden.
Bestattung von Amts wegen
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Rotenburg
Frau Alina Brandes | |
Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71134 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: alina.brandes@rotenburg-wuemme.de |