Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Silke Albers (SG Zeven)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 125 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4756
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Lars Brammer (Gem. Scheeßel)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2761
Telefax: 04261 983-2799
E-Mail:
Frau Kamschilow (Samtgemeinde Fintel, SG Sottrum, Stadt Rotenburg)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2774
E-Mail:
Herr Jens Klasen (SG Geestequelle, SG Selsingen)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4755
Telefax: 04761 983-4799
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Frau Ronja Naujoks (SG Bothel, SG Sottrum)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2751
E-Mail:
Frau Lydia Oesselmann (Stadt Bremervörde, SG Geestequelle)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4762
Telefax: 04761 983-88 2762
E-Mail:
Herr Joerg Seidel (SG Sittensen, SG Tarmstedt)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4754
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Kristijan Viduka (SG Gnarrenburg, SG Tarmstedt)
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4761
Telefax: 04761 983-88 4761
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Frau Linnea Zimmermann (Stadt Visselhövede)
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Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 406 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2753
Telefax: 04261 983-88 2753
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Teaser

Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.

Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Grundwassernutzung ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.

Die Bewilligung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.

Verfahrensablauf

Eine Bewilligung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf Bewilligung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Die zuständige Wasserbehörde
    • prüft, ob Ihr Antrag und Ihre Unterlagen vollständig sind und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen,
    • führt ab einer geplanten Grundwasser-Entnahme von mindestens 5.000 Kubikmeter pro Jahr eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch und veröffentlicht deren Ergebnis.
  • Gegebenenfalls werden Betroffene im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen.
  • Sie erhalten
    • einen Bewilligungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.
An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.
  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
Welche Unterlagen werden benötigt?

In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:

  • Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
  • Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens

Welche weitere Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Gewinnungsanlage farblich eingetragen ist  
  • aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Entnahmestelle eingetragen und farblich hervorgehoben ist
  • Angaben zur Art und zu den Ausbaudaten der Gewinnungsanlage
  • schematische Darstellung der Gewinnungsanlage im Grundriss
  • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
  • gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Bewilligung frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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