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Carport aufstellen
Ansprechpartner/in
| Landkreis Rotenburg (Wümme) | |
| Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: info@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Carports verfahrensfrei. In den übrigen Fällen bedürfen sie einer Baugenehmigung. Zur Klärung, ob das von Ihnen geplante Carport verfahrensfrei ist, wenden Sie sich an die Bauaufsicht des Landkreises. Die örtlichen Zuständigkeiten können Sie dem Dokument "Zuständigkeitsbereiche Nord- und Südkreis" entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn das Aufstellen eines Carports verfahrensfrei ist, fallen keine Kosten an. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, werden Ihnen die Kosten von Bauamt mitgeteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.
Bearbeitungsdauer
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Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Was sollte ich noch wissen?
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