In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente
oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen
zu lassen.
Ansprechpartner/in| Herr Martin Otto | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71132 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: martin.otto@rotenburg-wuemme.de | |
| Herr Alexander Rothammel | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71133 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: alexander.rothammel@rotenburg-wuemme.de | |
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.
Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
nicht angegeben
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden
nicht angegeben
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nicht angegeben
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