Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erhe
Ansprechpartner/in| Herr Oliver Klein | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71105 Telefax: 04261 71271 E-Mail: oliver.klein@rotenburg-wuemme.de | |
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind
Nicht als Eingriff gilt die
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.