Einwohnerfragestunde

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kirsten Lohmann
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71112
Telefax: 04261 71189
E-Mail:


Aufgaben:
Sektretariat Bürgermeister und 1. Stadträtin


Allgemeine Informationen

Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen. 

Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.

Verfahrensablauf

Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet. 

Voraussetzungen

Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben. 

Welche Gebühren fallen an?
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