Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde jederzeit aktivieren lassen.
Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Ansprechpartner/in
| Stadt Rotenburg (Wümme) | |
| Große Str. 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-0 Telefax: 04261 71-189 E-Mail: stadt@rotenburg-wuemme.deHomepage: https://www.rotenburg-wuemme.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben