Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Ansprechpartner/in
Stadt Rotenburg (Wümme)
Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71-0
Telefax: 04261 71-189
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ro­ten­burg-wuem­me.de

Teaser

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde jederzeit aktivieren lassen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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