Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten. Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument und dient ausschließlich für die Online-Ausweisfunktion. So ist es möglich, Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen.
Auf der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:
- Familienname und Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
Die eID-Karte enthält einen Chip, der folgende Daten enthält:
- Familienname und Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername
- Dokumentenart
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.