Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte)

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Rotenburg
Einwohnermeldeamt
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71-136
Telefax: 04261 71-299
E-Mail:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Über die Aalter Allee erreichbar
Anzahl: 40

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten.  Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument und dient ausschließlich für die Online-Ausweisfunktion. So ist es möglich, Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen.

Auf der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:

  • Familienname und Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt

Die eID-Karte enthält einen Chip, der folgende Daten enthält:

  • Familienname und Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname, Künstlername
  • Dokumentenart
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer

Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.

 

 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Pass oder Ausweis
  • Aktuelle Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer

ca. 5 Wochen

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