Ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen

Ansprechpartner/in
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

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Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie gegebenenfalls einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

Allgemeine Informationen

Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes.

Verfahrensablauf
  • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
  • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
  • Sie beziehen
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
    • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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