Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Erschließungsbestätigung
Ansprechpartner/in
Herr Stephan Lohmann | |
Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71163 Telefax: 04261 71271 E-Mail: stephan.lohmann@rotenburg-wuemme.de |
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