Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.
Erteilung von Informationen zum Online-Ausweis
Ansprechpartner/in
| Stadt Rotenburg (Wümme) | |
| Große Str. 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-0 Telefax: 04261 71-189 E-Mail: stadt@rotenburg-wuemme.deHomepage: https://www.rotenburg-wuemme.de | |
Allgemeine Informationen
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben