Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse B beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Straßenverkehrsamt Bremervörde | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2400 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme) | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2400 Telefax: 04261 983-2499 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Straßenverkehrsamt Zeven | |
| KFZ-Zulassungsstelle Zeven Nelkenweg 70 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6130 Telefax: 04281 983-6145 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Sie werden dann am Eingang abgeholt. Die Gebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden.
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Allgemeine Informationen
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, dessen Gesamtmasse nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :12 Monate
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht vorhanden.
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.