Die Stadt Rotenburg (Wümme) fördert im Rahmen der ökologischen Stadtgestaltung Dachbegrünungen auf Gebäuden. Das Förderprogramm sieht vor, Pflanzmaßnahmen auf Haus- und Garagendächern zu bezuschussen.
Voraussetzungen und Bedingungen
Gefördert werden Pflanzungen von privaten Eigentümern und von Eigentümergemeinschaften, die einen Beitrag zur Belebung unserer Stadt leisten wollen.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu denen die Verpflichtung nach Festsetzungen eines Bebauungsplanes bestehen. Ausgleichsmaßnahmen nach dem Nds. Naturschutzgesetz oder eines anderen Gesetzes sowie Anordnungen oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen werden ebenfalls nicht gefördert.
- Sie müssen einen formlosen Antrag an das Umweltschutzbüro der Stadt Rotenburg (Wümme) stellen.
- Es muss sich um dauerhafte Pflanzungen handeln.
Was wird bei der Dachbegrünung gefördert?
Es werden Sach- und Materialkosten gefördert. Dazu gehören Pflanzgut, Substrat und entsprechende Baumaterialien. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Förderungshöhe beträgt 30 Prozent der Material- und Sachkosten. Maximal jedoch 500 € pro Grundstück.