Die Stadt Rotenburg (Wümme) fördert im Rahmen der ökologischen Stadtgestaltung Fassadenbegrünungen an Gebäuden.
Das Förderprogramm sieht vor, Pflanzmaßnahmen an Hauswänden, Toreinfahrten und Garagen oder sonstigen Wandflächen zu bezuschussen. Bei Pflanzungen, für die öffentliche Flächen (Gehwege) in Anspruch genommen werden, ist eine vorherige Abstimmung mit der Stadt erforderlich.
Was wird gefördert ?
Es werden Sach- und Materialkosten gefördert. Dazu gehören Pflanzgut, Rankgerüste oder entsprechende Baumaterialien. Bodenaustausch und ökologisch vertretbare Bodenverbesserungs- und Düngemittel werden ebenfalls bezuschusst.
Zuschußhöhe
Die Höhe der Zuschüsse richten sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Förderungshöhe beträgt 30 % der Material- und Sachkosten. Maximal jedoch 250€ pro Grundstück.
Tipps:
- Gefördert werden Pflanzungen von privaten Eigentümern und von Eigentümergemeinschaften, die einen Beitrag zu Belebung unserer Stadt leisten wollen.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu denen die Verpflichtung nach Festsetzungen eines Bebauungsplanes bestehen. Ausgleichsmaßnahmen nach dem Nds. Naturschutzgesetz oder eines anderen Gesetzes sowie Anordnungen oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen werden ebenfalls nicht gefördert. - Sie müssen einen formlosen Antrag an die Stadt Rotenburg (W.) - Umweltschutzbüro - stellen.
- Die geplante Fassadenbegrünung muß von öffentlichen Flächen aus einsehbar sein.
- Es muß sich um dauerhafte Pflanzungen handeln.