Seit 1992 setzt die Stadt Rotenburg (Wümme) einen Zuschuss gezielt für die Förderung von Umweltprojekten an Schulen ein.
Die Förderung wird nach folgenden Richtlinien vorgenommen:
- Gefördert werden umwelt- und naturschutzrelevante Maßnahmen (wie z.B. Ausstellungen, Projekttage/-wochen, Fahrten, Besichtigungen, Pflanzungen, Schulgärten u.v.a.). Über die Förderung wird im Einzelfall entschieden.
- Es werden die Schulen gefördert, die sich in Trägerschaft der Stadt befinden.
- Die Aufteilung des Gesamtbetrages von 1.000 € auf die Schulen (Kantor-Helmke-Schule, Stadtschule, Schule am Grafel und IGS) orientiert sich an der Schulgröße (Schülerzahlen).
- Der Antrag auf Zuschuss wird formlos vom Schulleiter möglichst vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzbüro der Stadt gestellt. Hierbei sollten Angaben über die Art der Maßnahme und die Kosten gemacht werden.
Die Antragstellung sollte bis zum 1. Oktober eines Jahres erfolgen bzw. die Maßnahme angemeldet sein, sodass bei Nichtinanspruchnahme das Geld bei Bedarf auf weitere Maßnahmen der anderen Schulen verteilt werden kann. Aus diesem Grund kann nach dem 1. Oktober von den Schulen eine mögliche weitere Förderung angefragt werden.
Der Zuschuss ist bis zum 1. Dezember eines Jahres anzufordern.