- Es kommen nur Pflanzen in Frage, die die Versorgungsleitungen unter dem Pflaster nicht beschädigen (aus diesem Grund scheiden Bäume aus). Bedenken Sie, dass Sie für Reparaturen möglicher Schäden an den Leitungen selbst aufkommen müssen.
- Die Gehwegplatten, die für das Pflanzbeet herausgenommen werden, müssen Sie aufbewahren. Sie verbleiben in städtischem Eigentum.
- Sie tragen dafür Sorge, dass das Beet jederzeit gepflegt aussieht. Ideal ist eine Rindenmulchschicht als Bodenabdeckung, um Wildkrautsamen fernzuhalten. Rankpflanzen und höhere Stauden benötigen eine Stütze.
- Sollten Sie umziehen, müssen Sie dem Nachmieter oder dem neuen Eigentümer entweder das Pflanzbeet übergeben oder den alten Zustand wiederherstellen und die Gehwegplatten einsetzen.
- Pflanzen: Sie haben eine relativ große Auswahl; Bäume und große Büsche sind ausgenommen. Schließlich soll der Fußweg noch begehbar sein, und die Leitungen dürfen nicht durch lange Wurzeln beschädigt werden.
Voraussetzungen
- Der Gehweg muss breiter sein als 1,50 Meter.
- Die Stadt Rotenburg muss Ihrem Pflanzvorschlag zustimmen.
- Sie müssen einen formlosen Antrag an das Umweltschutzbüro der Stadt Rotenburg stellen.
- Die Pflanzaktion wird im Rahmen des Förderprogrammes zur Fassadenbegrünung mit 30 Prozent gefördert, maximal jedoch 250€ pro Grundstück