Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Führungszeugnis
Ansprechpartner/in
Einwohnermeldeamt | |
Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-136 Telefax: 04261 71-299 E-Mail: einwohnermeldeamt@rotenburg-wuemme.de | Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
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