Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.
Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Ansprechpartner/in
Frau Alina Brandes | |
Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71134 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: alina.brandes@rotenburg-wuemme.de |
Allgemeine Informationen
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
An wen muss ich mich wenden?
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Für die Entgegennahme der Gaststättenanzeige, deren Prüfung und die Weiterleitung der Daten an die anderen Fachverwaltungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühr einer Gaststättenanzeige für das Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken beträgt 30€ für das Anbieten von Speisen und alkoholhaltigen Getränken 45€.
Für die Gewerbezentralregisterauskunft und den Antrag auf ein Führungszeugnis sind bei deren Antragstellung jeweils 13€ entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Anträge / Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.