Das Tiergesundheitszeugnis wird
a) für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
b) für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)
benötigt.
Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.
Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Gesundheitsbescheinigung erteilen.
Für die Einreise von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen etc.) siehe „Reisen mit Heimtieren“.