Erlaubnispflichtiger grenzüberschreitender Güterkraftverkehr liegt vor, wenn die zulässige Gesamtmasse von 2,50 t überschritten wird.
Die EU-Gemeinschaftslizenz gem. Art 4 Abs. 2 RL 1072/2009 kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden.
Nationaler Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Die nationale Erlaubnis gem. § 3 Abs. 2 GüKG kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt werden und ist nur deutschlandweit gültig.
