Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten, berechtigte Stellen und berechtigte Dritte.
Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Ansprechpartner/in
| Landkreis Rotenburg (Wümme) | |
| Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: info@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Allgemeine Informationen
Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind insbesondere
- Standardkennzeichen,
- Saisonkennzeichen,
- Oldtimerkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen,
- Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
- rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
- Kurzzeitkennzeichen
- Grüne Kennzeichen
Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.
Das zentrale Fahrzeugregister kann unter anderem
- Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen erteilen,
- bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr helfen,
- Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung stellen, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts unterstützen,
- Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder ermöglichen,
- das Eigentum am Fahrzeug sichern und
- eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereithalten.
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erhalten nur berechtigte Stellen eine Auskunft, sowie Dritte, wenn diese darlegen, dass sie die Daten zur Verfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.
Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.
Verfahrensablauf
- Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
- Erteilung der Auskunft
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige örtliche Zulassungsbehörde
Zuständige Stelle
Zuständige örtliche Zulassungsbehörde
Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
- :5,10 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben