Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Die Stadt benennt die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze und Brücken) und erteilt die Hausnummern (erstmalige Zuteilung, Umbenennung oder Einziehung), um eine rasche und zuverlässige Orientierung im Stadtgebiet zu ermöglichen. Private Erschließungsflächen (Straßen und Wege) werden ebenfalls von der Stadt benannt, wenn sie die Funktion öffentlicher Verkehrsflächen erfüllen.
Bei der Errichtung eines Neubaus auf einem bisher unbebauten Grundstück wird die Hausnummer in der Regel von Amts wegen zugeteilt. Es kann aber auch vom Grundstückseigentümer bei Bedarf formlos ein Antrag auf Zuteilung einer (weiteren) Hausnummer oder auf Umbenennung gestellt werden.
Die Stadt führt ein alphabetisch geordnetes Straßenverzeichnis mit Hausnummernkartei getrennt nach dem Stadtgebiet Rotenburg und den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen.
Tipps
Bei Antragstellung bitte einen Lageplan mit Hausgrundriss beilegen, aus dem der Hauseingang ersichtlich ist.