Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Hochwasserschäden erfassen
Ansprechpartner/in
| Stadt Rotenburg (Wümme) | |
| Große Str. 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-0 Telefax: 04261 71-189 E-Mail: stadt@rotenburg-wuemme.deHomepage: https://www.rotenburg-wuemme.de | |
Allgemeine Informationen
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben