Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Näheres entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.