Kinderreisepass Verlängerung

zuklappenAnsprechpartner/in
Einwohnermeldeamt
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71-136
Telefax: 04261 71-299
E-Mail:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Über die Aalter Allee erreichbar
Anzahl: 40

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

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