Kircheneintritt: Erklärung

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Standesamt
Rathaus
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27356 Rotenburg (Wümme)
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Telefax: 04261 71-290
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Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Über die Aalter Allee erreichbar
Anzahl: 40

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

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