Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Ansprechpartner/in
Standesamt | |
Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-126 Telefax: 04261 71-290 E-Mail: standesamt@rotenburg-wuemme.de | Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.