Landschafts- und Grünordnungspläne

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Oliver Klein
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71105
Telefax: 04261 71271
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Geschützte Landschaftsbestandteile sind das einzige Instrument der Kommune, über Satzungen naturschutzrechtliche Regelungen zu treffen. Für das Rotenburger Stadtgebiet gelten fünf geschützte Landschaftsbestandteile:

  • Feuchtbiotop an der Leipziger Straß
  • Baumbestand "Am Bahnhof 3"
  • Ahbeek
  • Gehölz zwischen Wiesenstraße und Am Föhrenhof
  • Stadtrandgehölz zwischen Hoffeldstraße und Am Bahnhof

Die genaue Abgrenzung aus den Karten der Satzungen können im Rathaus eingesehen werden. Die Satzungen geben den Schutzinhalt, -zweck und die Verbote an, aber auch die zulässigen Handlungen. Ausnahmen und Befreiungen können im Umweltschutzbüro der Stadt schriftlich (Vordruck nicht erforderlich) eingereicht werden.

Hinweis

Für die Ausweisung und Verwaltung der Natur - und Landschaftsschutzgebiete und die besonders geschützten Biotope (§28a und b Nieders. Naturschutzgesetz) im Stadtgebiet von Rotenburg ist hingegen nicht die Stadt, sondern die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.

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