Wochenmarkt
Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag jeder Woche auf dem Pferdemarkt. Dort sind nur Waren nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung gestattet (sogenannter „grüner Markt“).
Die Öffnungszeiten sind von 7 bis 12.30 Uhr. Anträge auf Zulassung zu den Wochenmärkten sind unter Angabe des Warenangebotes schriftlich an die Stadt zu stellen.
Jahrmärkte
Frühjahrsmarkt:
Am Freitag, Samstag und Sonntag in der
ersten vollen Woche nach dem 1. Mai
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13 bis 24 Uhr
Herbstmarkt:
Am Freitag, Samstag und Sonntag
in der ersten vollen Woche nach dem 1. Oktober
Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg
Öffnungszeit: 13 bis 24 Uhr
Bewerbungen um Zulassung zu den Jahrmärkten sind für den Frühjahrsmarkt spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres und für den Herbstmarkt spätestens zum 31. März des laufenden Jahres schriftlich an die Stadt zu stellen. Die Anforderungen an den Inhalt der Bewerbung entnehmen Sie bitte dem § 5 Abs. 3 der Marktordnung.
Hökermarkt
Entspannt durch die Fußgängerzone schlendern und das ein oder andere Schätzchen an den bunt gemischten Ständen entdecken. Immer am ersten Samstag im Juli eines Jahres findet in der gesamten Innenstadt Rotenburg der Hökermarkt (Flohmarkt) statt. Hier bieten viele Geschäfte der Innenstadt ihre Waren und Produkte an und auch private Anbieter sind zahlreich vertreten.
Der Hökermarkt findet immer am 1. Samstag im Juli eines Jahres statt von 9-15 Uhr.