Was macht der Personalrat?
Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen, bedürfen seiner Zustimmung. Lehnt der Personalrat eine Maßnahme innerhalb der Frist von zwei Wochen ab, kann die Dienststelle das sogenannte Verfahren bei Nichteinigung einleiten.
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten sind insbesondere:
- Einstellungen
- Kündigungen (ausgenommen außerordentliche Kündigung und Kündigung in der Probezeit)
- Höher- und Herabgruppierungen
- Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Ablehnung oder Gewährung von Gehaltsvorschüssen
- Vergabe von Bedienstetenwohnungen
- Abschluss oder Änderung von Dienstvereinbarungen
- , Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der PausenDauer
- Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
- Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung
- Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten
- Organisationspläne bzw. Veränderungen
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.
Beratung von Beschäftigten
Der Personalrat erhält verschiedene Publikationen im Umlaufverfahren, die er für seine Arbeit als wichtig erachtet und für erforderlich hält. Dazu zählen u.a. folgende Publikationen:
- Ministerialblatt
- Gesetz- und Verordnungsblatt
- Der Personalrat
Des Weiteren stehen dem Personalrat ständig einige Gesetze und Tarifverträge mit Kommentierung zur Verfügung:
- Personalvertretungsgesetz
- Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
- Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe(BMTG)
- Schwerbehindertengesetz
- Mutterschutzgesetz
- Weitere Unterlagen zum Arbeits- und Sozialrecht.
Was der Personalrat nicht kann und darf
Um- oder Höhergruppierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchsetzen, die sich als schlecht bezahlt fühlen sowie anwaltliche oder richterliche Aufgaben übernehmen.