Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Peters
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 133 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2364
Telefax: 04261 983-2399
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme) VCard
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261983-2855
Telefax: 04261983-2897
E-Mail: Öffnungszeiten:


Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr


Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr




Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr


und 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung sollte unverzüglich nach Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück