Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Einwohnermeldeamt | |
Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-136 Telefax: 04261 71-299 E-Mail: einwohnermeldeamt@rotenburg-wuemme.de | Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
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Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: