Rotenburg-Pass

zuklappenAnsprechpartner/in
Kitas, MGH, Senioren
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71-194
Telefax: 04261 71-255
E-Mail:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Über die Aalter Allee erreichbar
Anzahl: 40

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Der Rotenburg-Pass ist einkommensabhängig. Er wird nur Antragsteller*innen gewährt, die in Rotenburg (Wümme) oder den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anspruch haben die Personen, deren Einkommen das 1,5-fache des Regelsatzes SGB II/SGB XII nicht überschreitet.

Vorteile des Rotenburg-Passes

  • 75 Prozent Ermäßigung für:
    • Theaterveranstaltungen der Volkshochschule (3.Rang)
    • Kurse der Volkshochschule
    • Vorträge der Volkshochschule (nicht für Kino und Studienreisen)
  • 100 Prozent Ermäßigung für:
    • die Teilnahme am Kinderferienprogramm
    • die Jahresgebühr der Stadtbibliothek
  • Ermäßigung für die Teilnahme an einigen Kursen der Gleichstellungsbeauftragten und auf den Eintritt ins „Ronolulu“.

Erforderliche Unterlagen

Sämtliche Einkommensnachweise, wie z.B. Lohnabrechnung, Arbeitslosen-, Renten- und / oder Wohngeldbescheid, Nachweise über Unterhaltszahlungen, Mietvertrag, Nebenkostenzahlungen, usw. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen benötigen lediglich den aktuellen Leistungsbescheid.

 

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