Der Rotenburg-Pass ist einkommensabhängig. Er wird nur Antragsteller*innen gewährt, die in Rotenburg (Wümme) oder den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anspruch haben die Personen, deren Einkommen das 1,5-fache des Regelsatzes SGB II/SGB XII nicht überschreitet.
Vorteile des Rotenburg-Passes
- 75 Prozent Ermäßigung für:
- Theaterveranstaltungen der Volkshochschule (3.Rang)
- Kurse der Volkshochschule
- Vorträge der Volkshochschule (nicht für Kino und Studienreisen)
- 100 Prozent Ermäßigung für:
- die Teilnahme am Kinderferienprogramm
- die Jahresgebühr der Stadtbibliothek
- Ermäßigung für die Teilnahme an einigen Kursen der Gleichstellungsbeauftragten und auf den Eintritt ins „Ronolulu“.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche Einkommensnachweise, wie z.B. Lohnabrechnung, Arbeitslosen-, Renten- und / oder Wohngeldbescheid, Nachweise über Unterhaltszahlungen, Mietvertrag, Nebenkostenzahlungen, usw. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen benötigen lediglich den aktuellen Leistungsbescheid.