Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Beate Behrens
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71197
Telefax: 04261 71271
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Bei Straßenschäden können das Tiefbauamt (04261/71-123) oder der Bauhof (04261/155710) direkt verständigt werden. Sie können uns auch mit dem obenstehenden Onlinedienst auf elektronischem Wege Mängel mitteilen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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