Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Bei Straßenschäden können das Tiefbauamt (04261/71-123) oder der Bauhof (04261/155710) direkt verständigt werden. Sie können uns auch mit dem obenstehenden Onlinedienst auf elektronischem Wege Mängel mitteilen.