Entsordungscontainer:
Das Aufstellen von sogenannten Entsorgungscontainern im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Rotenburg (Wümme) - dazu gehören auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen - stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus da. Es handelt sich hierbei um eine erlaubnis-und gebührenpflichtige Sondernutzung.
Informationsstände im öffentlichen Raum:
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, so z.B. das Aufstellen von Informationsständen, stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Die Sondernutzung darf lediglich zu Informationszwecken ausgeübt werden; gewerbliche oder gewerbeähnliche Absichten (z.B. Sammlungen oder Verkauf) sind nicht gestattet.
Das Aufstellen eines Informationsstandes auf dem Wochenmarkt ist nicht möglich!
Plakatierung im öffentlichen Raum:
as Zuständigkeitsgebiet der Stadt Rotenburg (Wümme) umfasst neben dem Stadtbereich auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen. Innerhalb dieses Bereiches ist jegliche Privatnutzung von öffentlichem Verkehrsraum als sogenannte Sondernutzung erlaubnispflichtig.
Sondernutzungen sind spätestens eine Woche vor der Plakatierung bei der Stadt Rotenburg (Wümme) zu beantragen. Bei Plakatierungen auf öffentlichen Straßenflächen ist der Zeitraum befristet auf höchstens 2 Wochen bei einer begrenzten Anzahl von maximal 20 Plakaten.
Plakatierungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig.