Sollen öffentliche Verkehrsflächen dauerhaft für private Zwecke (mit)genutzt werden oder ist die Inanspruchnahme von Privatflächen für öffentliche Zwecke erforderlich, so ist zwischen der Stadt und dem/der Grundstückseigentümer*in/Nutzungsberechtigten ein entsprechender Gestattungsvertrag abzuschließen.
Beispiele
- Verlegung von Leitungen unter Wegen oder Straßen
- Grundstücksentwässerung über angrenzende Grundstücke
- Aufstellung von Werbeanlagen auf benachbarten Flächen