Straßenrechtliche Verträge

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Uwe Knabe
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71164
Telefax: 04261 71271
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sollen öffentliche Verkehrsflächen dauerhaft für private Zwecke (mit)genutzt werden oder ist die Inanspruchnahme von Privatflächen für öffentliche Zwecke erforderlich, so ist zwischen der Stadt und dem/der Grundstückseigentümer*in/Nutzungsberechtigten ein entsprechender Gestattungsvertrag abzuschließen.

Beispiele

  • Verlegung von Leitungen unter Wegen oder Straßen
  • Grundstücksentwässerung über angrenzende Grundstücke
  • Aufstellung von Werbeanlagen auf benachbarten Flächen
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