Straßenreinigung

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Frau Birte Lüdemann
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Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung haben die betroffenen Grundstückseigentümer Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Für die Verteilung wird der von der Rechtsprechung anerkannte Frontmetermaßstab (Anzahl der Meter der an die Straße angrenzenden Grundstücksseite) verwendet. Bei sogenannten Hinterliegergrundstücken, die nicht an die zu reinigende Straße angrenzen, jedoch über diese erschlossen werden, gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der zu reinigenden Straße (bis zu einem Winkel von 45 Grad) zugewandt ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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