Straßenreinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Birte Lüdemann
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71167
Telefax: 04261 71271
E-Mail:
Herr Uwe Knabe
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71164
Telefax: 04261 71271
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung haben die betroffenen Grundstückseigentümer Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Für die Verteilung wird der von der Rechtsprechung anerkannte Frontmetermaßstab (Anzahl der Meter der an die Straße angrenzenden Grundstücksseite) verwendet. Bei sogenannten Hinterliegergrundstücken, die nicht an die zu reinigende Straße angrenzen, jedoch über diese erschlossen werden, gilt als Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der zu reinigenden Straße (bis zu einem Winkel von 45 Grad) zugewandt ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

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