Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Ute Lange
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71172
Telefax: 04261 71271
E-Mail:
Frau Elke Heuer
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71171
Telefax: 04261 71271
E-Mail:
Frau Birte Lüdemann
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71167
Telefax: 04261 71271
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

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