Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz,
Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen
Friedhof bedarf der Zust
Ansprechpartner/in| Frau Ute Lange | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71172 Telefax: 04261 71271 E-Mail: ute.lange@rotenburg-wuemme.de | |
| Frau Elke Heuer | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71171 Telefax: 04261 71271 E-Mail: elke.heuer@rotenburg-wuemme.de | |
| Frau Birte Lüdemann | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71167 Telefax: 04261 71271 E-Mail: birte.luedemann@rotenburg-wuemme.de | |
Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Kommunale Satzung
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