Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jugendamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4501
Telefax: 04761 983-4548
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Aufgrund von Personalausfällen können in BRV derzeit nur eingeschränkt Beratungstermine vereinbart werden. Bitte rechnen Sie mit einer längeren Wartezeit.

Jugendamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2501
Telefax: 04261 983-2549
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jugendamt - Dienststelle Zeven
Mückenburg 26
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6020
Telefax: 04281 983-6030
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder oder Jugendliche zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie

  • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten,
  • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten,
  • sich nicht behaupten können.

Bei der Sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschultem pädagogischen Fachpersonal.

Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.

Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:

  • Entwicklung von Gruppendynamik,
  • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen,
  • eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken,
  • eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen,
  • Konflikte friedlich lösen.

Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Verfahrensablauf
  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.
An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugenamt

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugenamt

Voraussetzungen
  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
  • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
  • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausweis
  • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht ausgewiesen

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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