Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Holger Kunz
Jugendzentrum
Bergstraße 20
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 2276
E-Mail:
Frau Rita Kryszon
Jugendzentrum
Bergstraße 20
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 2276
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.

Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.

Während der Sommerferien veranstaltet das Jugendzentrum ein Kinderferienprogramm. Die Teilnahme für einen Großteil der Veranstaltungen ist bei Vorlage des Kinderferienpasses kostenlos. Nur für wenige Veranstaltungen muss ein Kostenbeitrag gezahlt werden. Vor Beginn der Schulferien wird ein Programmheft erstellt und an alle Kinder und Jugendliche verteilt.

Veranstaltungen werden zu folgenden Themenbereichen angeboten:

  • Aktionen im Wasser, zu Land und in der Luft
  • Fahrten
  • Musikaktivitäten
  • Theater und Film
  • Kunst und Kreativität
  • Spiel und Sport
  • Aktionen nur für Mädchen

Tipps

Für alle Veranstaltungen des Kindergerienprogramms ist der Kinderferienpass erforderlich. Er kann gegen ein kleines Entgelt im Jugendzentrum während der Öffnungszeiten erworben werden.

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

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