Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung.
Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Jugendamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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| Jugendamt - Dienststelle Zeven | |
| Mückenburg 26 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6020 Telefax: 04281 983-6030 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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| Jugendamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4501 Telefax: 04761 983-4548 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über die Unfallversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben