Abfälle sind entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) zu entsorgen. Die unerlaubte Abfallentsorgung, häufig auch als „wilde Mülldeponie“ bezeichnet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich hat der Verursacher die Kosten der Beseitigung zu tragen.
Melden Sie festgestellte „wilde Mülldeponien“ in der Feldmark direkt dem Amt für Abfallwirtschaft beim Landkreis Rotenburg (Wümme) >>>.
„Wilde Mülldeponien“ innerhalb der Stadt Rotenburg (Wümme) oder in den Ortschaften können Sie der Stadt Rotenburg (Wümme) melden >>>.