Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die
zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
* das unterzeichnete Dokument
Ansprechpartner/in| Herr Martin Otto | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71132 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: martin.otto@rotenburg-wuemme.de | |
| Herr Alexander Rothammel | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71133 Telefax: 04261 71300 E-Mail: ordnungsamt@rotenburg-wuemme.deE-Mail: alexander.rothammel@rotenburg-wuemme.de | |
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
nicht angegeben
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben